Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung der außerhalb des CBI bestandenen Studienleistungen erfolgt im SSC CBI (Frau Hilbig i.A. der Studienkommission CBI).
Für die Anerkennung der Studienleistungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (https://www.fau.de/studium/im-studium/pruefungen-studienordnungen/pruefungsamt-technische-fakultaet/ siehe Hinweise und Formulare der TF)
- Modulbeschreibungen zu den belegten Modulen
- Leistungsnachweise: Notenspiegel bzw. Transcript of Records, o.ä.
Für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland gilt: siehe Seiten des Department CBI -> ERASMUS, Regeln zur Anerkennung von Studienleistungen
Nach der Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung durch das SSC CBI werden die Ergebnisse vom Prüfungsamt in campo verbucht.
Ausnahmen:
In den Masterstudiengängen CBI und LSE besteht die Möglichkeit, ein Wahlpflichtmodul außerhalb des WPF-Katalogs zu belegen. Das Fach soll im sinnvollen Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen (s. FPO) und auf dem Masterniveau angeboten werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Studienkommission CBI (Prof. Bück), vorzugsweise per E-Mail. Sprachkurse werden nicht genehmigt.
Im Masterstudiengang CEN haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Vertiefungsgruppe A ein Wahlfach zu belegen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Studiengangsverantwortlichen CEN, Prof. Engel (michael.engel@fau.de). Im Rahmen des Wahlfachs kann ggfs. ein Sprachkurs genehmig werden (außer Englisch).